Offene Sprechstundefür gesetzlich Versicherte

Offene Sprechstunde für gesetzlich Versicherte

Info zur offenen Sprechstunde für gesetzlich Versicherte

Zusätzlich zu unseren Sprechstundenzeiten sind wir seit dem 01.09.2019 durch das TSVG (Terminservice- und Versorgungsgesetz) verpflichtet, fünf sogenannte offene Sprechstunden für Kassenpatienten anzubieten. Gesetzlich Versicherte können während dieser Zeit ohne Facharztüberweisung und ohne Termin die Praxis aufsuchen.

Bitte beachten Sie, dass zu dieser Zeit nur akut erkrankte Patienten in eingeschränkter Anzahl behandelt werden können!
Wenn diese Sprechstunde bereits voll ist, müssen wir Sie leider abweisen. Die offene Sprechstunde findet täglich von 10.30 bis 11.30 Uhr statt.

Da unsere Sprechstundenzeit insgesamt begrenzt ist, müssen wir durch die offene Sprechstunde unsere Regelsprechstunde entsprechend kürzen. Das wird zwangsläufig zu längeren Wartezeiten auf reguläre Termine führen.

Daher appellieren wir an die Vernunft aller, denn auch bisher haben wir akute Fälle praktisch immer zeitnah oder auch sofort behandelt. Die Behandlung in der offenen Sprechstunde sollte daher eine Ausnahme bleiben! Wir behalten uns vor, die medizinische Dringlichkeit der Inanspruchnahme zu prüfen.

Wir sind bemüht, gesetzlich Versicherten einen Termin zu einer Erstberatung anzubieten. Aus Kapazitätsgründen können wir diese neuen Patienten nicht in unseren Patientenstamm aufnehmen. Die Betreuung daher auf das eine Quartal der Erstvorstellung beschränkt.

Gesetzlich Versicherte können jederzeit über die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen sowohl akute als auch länger planbare Facharzttermine über die Telefonnummer 116 117 vereinbaren.

Wir danken für Ihr Verständnis!